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Pilotprojekt Feinstaubbindung Stuttgart 2010

Versuch zur feinstaubbindenden Wirkung eines speziellen Mittels

Die Landeshauptstadt Stuttgart wird am 12. Januar einen durch die Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz Baden Württemberg (LUBW) begleiteten Versuch zur Feinstaubbekämpfung mit Calcium-Magnesium-Acetat (CMA) starten.

CMA ist eine Lösung von Calcium- und Magnesiumacetat in Wasser, welche umweltfreundlich als Taumittel im Winterdienst und aufgrund seiner

molekularen Struktur auch zum Binden von Feinstaub geeignet ist. Die Wiederaufwirbelung von Feinstaub kann reduziert werden, sofern die Lösung alle 2 Tage auf der Straße ausgebracht wird. Dies haben erste Praxisvoruntersuchungen in Stockholm, Klagenfurt und Halle gezeigt. Für Stuttgart ist die Wirkung der Maßnahme bisher nicht nachgewiesen, deshalb der Versuch.

Das CMA hat einen leichten Essiggeruch, welcher sowohl von Anwohnern, Autofahrern und Fußgängern wahrgenommen werden kann. Von diesem Essiggeruch gehen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Gefahren aus. CMA ruft keine Korrosionsschäden an Fahrzeugen hervor.

Während der Versuchsphase wird die LUBW durch Abgleich mit Messergebnissen an weiteren Messstationen im Bereich stark belasteter Strecken in Stuttgart die Höhe der PM10-Reduzierung ermitteln. Nach Abschluss des Versuchs wird über die Ergebnisse informiert und über die Eignung des CMA zur Feinstaubminderung auch auf anderen Stuttgarter Straßen entschieden.

Eingesetzt wird das CMA-Produkt ICE & DUST-AWAY, welches kostenlos von der NORDISK ALUMINAT A/S für den Versuch zur Verfügung gestellt wird. RAW Handel und Beratungs GmbH begleitet das Stuttgarter Projekt und ist seit mehreren Jahren im Rahmen einer projektbezogenen Beratung für NORDISK ALUMINAT A/S in Deutschland für die Thematik Feinstaubreduzierung zuständig.

Immissionsmessungen an hoch belasteten Straßenabschnitten in Stuttgart haben ergeben, dass nach wie vor Immissionsgrenzwerte für die Luftschadstoffe Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) überschritten werden.

Alle in Stuttgart betroffenen Straßen sind von einer hohen Verkehrsdichte gekennzeichnet. Meist kommt eine enge Bebauung verstärkend hinzu. Ein großer Anteil des Feinstaubs entsteht dort durch die Auspuffemissionen und die ständige Wiederaufwirbelung von im Straßenraum abgelagerten Staubpartikeln.

Wenn die Gefahr besteht, dass der gesetzlich festgelegte Tagesmittelwert für Feinstaub PM10 von 50 µg/m³ mehr als 35 mal im Kalenderjahr überschritten wird, ist entsprechend § 47 Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ein Aktionsplan aufzustellen.

Im Aktionsplan sind Maßnahmen festzulegen, welche geeignet sein müssen, die Gefahr der Überschreitung zu verringern oder den Überschreitungszeitraum zu verkürzen. Verantwortlich für die Aufstellung von Aktionsplänen sind in Baden Württemberg die Regierungspräsidien. Die Umsetzung der in Aktionsplänen enthaltenen Maßnahmen erfolgt in Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte.

Ein Aktionsplan besteht in Stuttgart seit dem Jahr 2006, der derzeit vom Regierungspräsidium fortgeschrieben wird. Zu den bisherigen Maßnahmen gehört die Einrichtung der Umweltzone Stuttgart mit einem Fahrverbot für Fahrzeuge der Schadstoffkategorie 1 und ein bis Februar 2008 befristetes LKW-Durchfahrtsverbot in Stuttgart.

Versuchsweise wurde unter anderem der am stärksten in Stuttgart belastete Bereich am Neckartor im Winterhalbjahr 2006/2007 einer regelmäßigen weiträumigen Nassreinigung unterzogen. Diese Maßnahme zielte auf die Verminderung des durch die Wiederaufwirbelung entstehenden Feinstaubs ab. Diesbezügliche Untersuchungen – auch in anderen Städten (z.B. Berlin und Bremen) – haben ergeben, dass diese Maßnahme aber keine nachhaltige Verbesserung der Feinstaubsituation darstellt.

Aus dieser Situation heraus muss nach wirksameren Maßnahmen gesucht werden. Sowohl das Land Baden Württemberg als auch die Landeshauptstadt Stuttgart nehmen diese Aufgabe sehr ernst. Das bislang befristete LKW-Durchfahrtsverbot soll ab 1. März 2010 wieder eingeführt werden. Die Bedingungen für die Einfahrt in die Umweltzone werden mit dem Verbot der roten Plakette ab 1. Juli 2010 verschärft.

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