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Informationen zum Strafbefehl

Im Alltag der Strafgerichte werden mehr Strafverfahren mit einem Strafbefehl als mit einem Strafurteil beendet. Im gesamten Bereich der “Alltagskriminalität”, also insbesondere bei den Straßenverkehrsdelikten, bei vielen Eigentumsdelikten, bei Beleidigungen usw. wird - wenn die Sach- und Rechtslage eindeutig ist - für gewöhnlich ein Strafbefehl erlassen.

Als Beschuldigter erhält man den Strafbefehl zumeist überraschend zugestellt - zwar wurde man in aller Regel als Beschuldigter zur Vernehmung geladen, trotzdem rechnet man zumeist mit einer Anklage oder mit einer anderen Erledigung des Verfahrens.

Nach Zustellung stellt sich die Frage, ob gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben werden soll. Um hier die richtige Entscheidung treffen zu können, muss man wissen, was eigentlich genau ein Strafbefehl ist, wie man Einspruch einlegt, wie das Verfahren nach Einspruchseinlegung weitergeht, welche Risiken drohen und welche Möglichkeiten es gibt, diesen Risiken zu begegnen. Außerdem sollte man in der Lage sein, die Bemessung der Geldstrafe zu berechnen, um zu kontrollieren, ob das Gericht von einer zutreffenden Höhe der Tagessätze ausgegangen ist.

Sämtliche Informationen sind im Internet zu finden auf der Seite www.der-strafbefehl.de. Die Informationen sollen Beschuldigte in die Lage versetzen, die richtige Entscheidung zu treffen.

  • Das Ausländerrecht - ein Rechtsgebiet mit Tücken


  • Filed under: Recht von popken Date 4 August, 2008

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