Gerichtsurteil - Wartende Fluggaeste bekommen Entschaedigung
Bei Verspätungen von Flügen haben Passagiere Anspruch auf Schadensersatz. Dies verkündete der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) am Donnerstag. Der Gerichtshof verwendete Regelungen gestrichener Flüge nun auch auf Verspätungen an. Bei starker Verspätung des Fluges seien die Flug-Passagiere in einer vergleichbaren Situation.
Erfolgte die Verspätung jedoch wegen unbeherrschbaren Zwischenfällen, so kann dem Fluggast passieren dass die Klage abgewiesen wird. Technische Probleme am Flugzeug gehören aber nicht zu diesen “außerordentlichen Umständen”. Diese Regelung gibts allerdings schon seit 2008.
Die im Februar 2005 in Kraft getretene europäische Eine im Febr. 2005 in Kraft getretene Fluggast-Rechtsverordnung sieht vor, dass die Airlines beispielsweise für Essen, Getränke und bei Bedarf für Unterkunft Sorge tragen müssten, wenn sich die Flüge um mehrere Stunden verspäten. Bisher stand nur für annulierte Flüge (wegen Überbuchung oder Streichung des Fluges) den Flugpassagieren ein je nach Entfernung pauschalierter Schadenersatz zwischen 250 und 600 Euro zu.
Seit Anfang 2006 mussten auch Billigflieger einen ebenso hohen Schadensersatz leisten. In dem neuen Gerichtsurteil erklären die Luxemburger Richter, dass auch stark verspätete Flüge zwar nicht als gestrichen angesehen werden könnten, jedoch sei der Schaden für die Fluggäste vergleichbar. Deswegen sollen die Passagiere verspäteter Flüge nun genauso die Möglichkeit haben Schadensersatz zu verlangen.
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