Blendlife zeigt Rauchern wo man Essen, Trinken und Rauchen darf.
Seit dem 01 Januar 2008 gibt es in Deutschland ein bundesweites “Nichtraucherschutzgesetz” mit teils erheblichen Unterschieden in den verschiedenen Bundesländern. So darf man zum Beispiel in abgetrennten Raucherräumen weiterhin zum Tabak greifen, in manchen Bierzelten und in Einraumkneipen bis 75 Quadratmetern. Jede Gemeinde hat seine eigenen Ausnahmeregelungen zu dem Gesetz oder eben keine.
Trotz des Nichtraucherschutzgesetzes und einer flächendeckenden Kampagne gegen das Rauchen, rauchen weiterhin etwa 30 % der Bundesbürger. Für diese Zielgruppe bietet das Informationsportal “Blendlife” den idealen Ansprechpartner. Hotels, Restaurants, Bars, Kneipen und weitere Locations werben auf der Internetseite für Ihre Betriebe und bieten “Rauchmöglichkeiten” für Gäste an. Auf einer Deutschlandkarte findet der User schnell und einfach die Raucherreservate bei sich vor Ort oder auf Reisen.
Neben der Datenbank für “Raucherbetriebe” bietet “Blendlife” aber mehr. In der kleinen “Raucherzeitung” gibt es Neuigkeiten zum Thema und Beiträge über den Blauen Dunst. Ebenso steht den Besuchern ein Forum zur gemeinsamen Kommunikation zur Verfügung.
“Blendlife” ist eine Thesisarbeit von Melanie Hättich an der FH Furtwangen und steht sowohl den Usern, als auch den eintragenden Gastgebern kostenlos zur Verfügung. Das Raucherportal ist seit dem 15 januar diesen Jahres online und hat heute über 2000 Raucherbetriebe gelistet.
Weitere Informationen zu Blendlife erhalten Sie direkt bei: http://www.blendlife.de
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